Der Todesfall eines Angehörigen ist eine emotional und spirituell sehr herausfordernde Zeit. In dieser sensiblen Phase ist es besonders wichtig, dass religiöse Rituale vollständig und nach den islamischen Vorschriften durchgeführt werden. Als UKBA übernehmen wir nicht nur die behördlichen Angelegenheiten, sondern sorgen auch dafür, dass die religiösen Pflichten respektvoll und sorgfältig erfüllt werden.
Nach der Mitteilung des Todesfalls an unser Büro wird umgehend unser nächstgelegener Vertragspartner für die Überführung beauftragt und der direkte Kontakt zur Familie hergestellt. Während die offiziellen Verfahren mit Krankenhäusern, Gesundheitsbehörden und Konsulaten abgewickelt werden, beginnen wir gleichzeitig mit den religiösen Vorbereitungen.
Die rituelle Waschung (Ghusl) wird von qualifizierten Fachkräften nach islamischem Brauch vorgenommen, um den Verstorbenen rituell zu reinigen. Anschließend erfolgt die Einhüllung in das Leichentuch (Kefen), das symbolisch für Reinheit und Gleichheit vor Allah steht. Danach wird das Totengebet (Salat al-Janazah) in Gemeinschaft verrichtet – ein zentraler Akt, um dem Verstorbenen das letzte Geleit zu geben und um Vergebung zu bitten.
Nach der Erfüllung aller religiösen und administrativen Pflichten wird der Leichnam entweder an die gewünschte Adresse in der Türkei oder bis zum Flughafen eines Drittlandes transportiert. Die Überführung erfolgt durch unseren erfahrenen Partnerdienst. Zusätzlich übernimmt UKBA die Kosten für ein Hin- und Rückflugticket für eine Begleitperson.
Während des gesamten Prozesses steht das Wohl der Familie und der Respekt gegenüber den religiösen Traditionen im Vordergrund. Wir begleiten Angehörige durch alle Schritte – mit Einfühlungsvermögen, Transparenz und im Einklang mit islamischen Werten. UKBA sorgt dafür, dass jedes Mitglied seinen letzten Weg würdevoll und nach islamischem Recht antreten kann.
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